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Hallo!
Das mit der Hundehaltung in Wohnungen ist eh umstritten. Es gibt mitlerweile Urteile die besagen, daß ein Vermieter nicht generell die Hundehaltung verbieten darf. Er kann das verbieten, wenn es sich um einen Kleffer handelt oder vermutlich auch um einen Kampfhund. Andere Gründe sind z.B. Hund viel zu groß für die Wohnung oder zu viele Hunde.
Ein generelles Verbot darf er aber nicht aussprechen (natürlich wird das immer wieder versucht).
Das Problem bei solchen Urteilen ist aber, daß nicht jedes Urteil Allgemeinwirkung hat.
In Deinem Fall ist es aber wohl eher ein Vorteil. Allgemein darf man nämlich zu Besuch haben wen und was man will.
Vermutlich wird jetzt einfach wegen dieser Kampfhundhysterie nur kritischer geguckt.
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