Also meiner Meinung nach kann ein Mitbürger (irgenwo habe ich das mal gelesen) einen anderen Mitbürger sogar festnehmen, wenn er ihn bei einer gesetzeswidrigen Tat ertappt hat.
Es wäre halt zu klären ob in Deiner Stadt das Ausführen eines Hundes ohne Leine gesetzeswidrig ist. Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.
Sehr wohl kann ich mir vorstellen, daß sich in Parks diverse Schilder befinden an denen sich der Hundeführer orientieren muß. Ob ein Nichtbefolgen in diesem Falle auch strafbar ist, kann ich leider nicht sagen.
Ich glaube Du hast richtig reagiert und dem "komischen Typen" eine Abfuhr erteilt. Ich hätte ihm den Namen auch nicht gesagt. Wobei allerdings nicht viel dabei herausgekommen wäre. Es steht dann nämlich immer noch Wort gegen Wort, außerdem ist das sicherlich eine Bagatellaffaire.
Allerdings muß ich auch zugeben, daß der Hundemist in den Parks, wo auch Kinder spielen und andere Leute sind, nichts verloren hat. (Stell Dir nur Deinen Garten vor, voll mit dem ganzen Hundekot). Aber das war ja nicht Gegenstand der Beschimpfung dieses Mannes.
Also, wie gesagt, die individuelle Gesetzgebung in Deiner Stadt wäre zu erfragen. Dann hättest Du vor allem auch keinen Argumentationsnotstand!
Viele Grüße
Max und "JESSI"
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