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20.10.00 -- Sven Schnitzer

Wer hat Sachkundeunterl. anderer Bundesländer?














Bin auf der Suche nach den Unterlagen zur Sachkundeprüfung anderer Bundesländer. Oder gibt es sowas nur in NRW.
Ich weis, daß es z.B. von Berlin sowas auszugsweise im Internet gibt. Ich bräuchte die Unterlagen aber entweder als Papier oder Datei. Bin für alles
dankbar.
Ich versuche in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, dem Deutschen Tierhilfswerk, einen möglichst übergreifenden Themenkomplex
zu erstellen. Der soll dann im Weiteren den anderen über 120 Kooperationspartnern, vielleicht auch den über 300.000 Mitgliedern, in der BRD zur
Verfügung gestellt werden, bzw. als Test angeboten werden. Ob das realisierbar ist wird sich zeigen.
Laut VV zur LHV-NRW müssen auch alle Tierheimleiter und Tierschützer die einen Hund der Anlage 1 oder 2 aufnehmen wollen (nur in Pflege bis
zur Vermittlung) ihre Sachkunde nachweisen. Hier wird zwar auf ein vereinfachtes Verfahren und ein überwiegend öffentliches Interesse verwiesen,
da die Tierheime sowieso eine § 11 TSchG Erlaubnis haben. Dies funktioniert aber bei Tierschutzvereinen mit nur privaten Pflegeplätzen nicht, denn
diese haben in der Regel keine § 11 Erlaubnis und daher stellt sich für mich die Frage inwieweit unterschieden werden kann, ob diese Person eine
Privatperson oder eine Pflegstelle eines Tierschutzvereins ist.
Ansonsten gibt es demnächst eine Gründungsflut von Tierschutzverein, weil überwiegend öffentliches Interesse !?
Grüße
Sven
  20.10.00Wer hat Sachkundeunterl. anderer Bundesländer?   Sven Schnitzer  


 
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