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01.10.00 -- Tanja, Achim + Cyril

Amanda wieder ohne Maulkorb - Entscheidung des Oberverwaltungsgericht zur HVO














Hallo,

in Bremen müssen Hunde von 11 Rassen laut HVO grundsätzlich und immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Ausnahmen, wie Wesenstest oder andere Gutachten sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Es wurde immer wieder betont, dass Leinen- und Maulkorbzwang unumstößlich seien, selbst eine einstündige Befreiung für eine Begleithundprüfung gäbe es nicht, wenn der Hund dabei ein gesichertes und eingefriedetes Privatgrundstück verließe.

Aber das gilt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht nun nicht mehr für Amanda. Amanda ist ein Mastin Espanol und ihr Frauchen ist Rechtsanwältin, die per Eilverfahren und Normenkontrollklage gegen die Hundeverordnung geklagt hatte. Da Amanda den niedersächsischen Wesenstest (in Bremen gibt es meines Wissens keinen, da das Bestehen ja eh nichts ändern soll) mit Bravour bestanden hat, war der Tenor der Eil-Gerichtsentscheidung zur HVO: Sie sei nicht mit höheren Recht vereinbar, da sie dem nachweislich ungefährlichen Mastin Espanol keinen Ausweg aus dem Maulkorbzwang lasse.

Unser Innensenator (CDU) verteidigte die Verordnung natürlich, und sagte irgendwas von Rstrisiko, das auch der Wesenstest beinhalte. Außerdem entstünde bei möglichen Ausnahmen ein erheblicher Verwaltungsaufwand.

Tja, auf den kann er sich jetzt wohl gefasst machen.

Vielleicht macht diese Gerichtsentscheidung ja einigen in ähnlicher Lage Mut.

Viele Grüße
Tanja
  1.10.00Amanda wieder ohne Maulkorb - Entscheidung des Oberverwaltungsgericht zur HVO   Tanja, Achim + Cyril  
  8.11.00RE: 1 Tanja, Achim + Cyril  


 
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