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28.01.97 -- Kurt_Nebehaj

Probleme bei Läufigkeit














Als langjähriger Halter von Hündinnen (zuerst dt. Schäfer, jetzt Hovawart) ärgere ich mich noch immer über dir oft verallgemeinernde Einstellung der Rüdenbesitzer. Immer heißt es, daß man auf die läufige Hündin acht geben sollte, was ja an sich sowieso verständlich ist. Meine Meinung aber ist, daß Rüden das ganze Jahr "läufig" sind und Hündinnen nur zweimal jährlich. Dementsprechend wäre bei den Rüden mehr Aufsichtspflicht geboten. Wie komme ich denn dazu, daß mir ständig Rüden beharrlich nachjagen, wenn meine Hündin einmal gut riecht? Wie komme ich dazu, daß nächtelang vor meiner Gartentüre Rüden sitzen? Kann man auf diese nicht besser aufpassen? Völlig unverständlich dazu ist mir das im Vorjahr gefällte Urteil eines österreichischen Gerichtes. Da überwand ein Rüde nicht nur einen fremden Gartenzaun, sondern auch den Zaun eines Zwingers. Dort deckte er eine Rassehündin, die zur Zucht vorgesehen war. Der Halter begehrte wegen der angelaufenen Arztkosten und des entstanden Verlustes vom Rüdenhalter Schadenersatz. Und blitzte vor Gericht ab. Dieses entschied nämlich, daß die Hündin während ihrer Läufigkeit noch besser verwahrt hätte werden müssen. Meine persönliche Schlußfolgerung daraus: Am besten, man schießt mit einem Gewehr jeden fremden Rüden im Garten ab. Dann bekäme ich nämlich recht. Doch welcher tierliebende Mensch bekommt so etwas übers Herz? Allerdings: Wenn mir nochmals Rüden hartnäckig nachlaufen und/oder vor der Gartentüre sitzen sollten, werde ich eben die Polizei und den Tierschutzverein verständigen. Dann landen sie eben im Tierschutzhaus, von wo sie ihre Halter gefälligst dann abholen können. Das ist im Vergleich zu ständig "läufigen" Rüden wohl mein gutes Recht, oder?
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