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Hallo Ute,
erst einmal muß ich Dir absolute Anerkennung für Deinen Mut und Deine Hundeliebe.
Juristisch gesehen ist der Hund in Deutschland eine Sache und fällt somit unter das Sachenrecht. Die sicherste Methode wäre einen entsprechenden Rechtsanwalt aufzusuchen, der Erfahrung hat in solchen Angelegenheiten (findest Du über Anwaltsvereine dies in jeder größeren Stadt gibt) und die bei einer Rechtsberatung (kostet nicht allzuviel im Regelfall) beraten zu lassen.
Was interessant zu wisse wäre, hat der ursprüngliche Besitzer bei Rückgabe des Hundes an den Züchter keine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangt? Dann wäre nähmlich der Züchter derjenige, der das Geld zahlen muß und nicht Du (Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen Mängel).
Und unter welchen Bedinungen hat der Züchter Dir den Hund überlassen? Kannst Du Dich mit dem Züchter in Verbindung setzen, damit er als Zeuge aufgeführt werden kann und für Dich aussagen kann?
Halte Euch die Daumen
Viele Grüße aus Erlangen
Andrea
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