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15.09.00 -- Amelie

RE: kastrieren festgelegt/tierschutzvertrag- Aufklärung














Hallo!
§ 6.1 bezieht sich auf den Einzelfall. Eine allgemeingehaltene Klausel in einem allgemeinen Verkaufsvertrag ist kein Einzelfall mehr. Daß euer Verein das vor Gericht durchgesetzt hat, wird sich wohl auch auf einen konkreten Fall bezogen haben, dazu kann man so nichts sagen. "Vor Gericht" und "vor Gericht" sind auch 2 Paar Schuhe. Es komt auf den speziellen Fall an und auch darauf, vor welchem Gericht ein Urteil gefällt wurde. Irgendein Urteil vor Amtsgericht xy bedeutet noch lange nicht, daß damit eine allgemeingültige Entscheidung gefällt wurde. Ich glaube Dir gerne, daß in bestimmten Einzelfällen eine Kastration sehr sinnvoll ist. Dennoch ist sie als Pauschalklausel in Verträgen nicht rechtmäßig. Aber viele Tierschutzvereine umgehen das ja, indem sie die Tiere bereits im Vorfeld kastrieren lassen und dann schon kastriert abgeben. Bitte kein Mißverständnis : ich bin überhaupt kein Gegner von Kastrationen. Es ging ja nur um die spezielle Frage, ob man sich an diese allgemeine Klausel im Vertrag halte muß. Viele Grüße, Amelie
Thema: kastrieren festgelegt/tierschutzvertrag


 
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