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01.10.96 -- Gudrun_Beck

NRW-Einwirkungsbereich














Hallo Andrea,

Mit "Einwirkungsbereich" ist die "Sicht- und Rufweite" gemeint. Ich habe den Gesetzestext leider nicht hier, sonst würde ich es genau sagen können. 5 m sind jedenfalls nicht gemeint. Da unser NRW-Landeswaldgesetz für Euch in BaWü jedoch irrelevant ist, kommt es wohl nicht so genau darauf an.

Grüße

Gudrun
Thema: Straftat "ohne Leine!"


 
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