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15.08.00 -- Amelie

RE: Deutsche Bahn AG, was soll das?














Hallo, Ela!
Da sollte ein dicker Beschwerdebrief an die Bahn fällig sein !! Es ist so, daß Blindenführhunde immer auch Zugang zu den Räumen haben, die für andere Hunde verboten sind, eben weil sie nicht einfach "irgendein Hund" sind, sondern eine amtlich zugelassene Sehhilfe. Blindenhunde dürfen z.B. auch in Supermärkte mit hinein. Das steht übrings auch so ausdrücklich in den meisten VO's, daß die Regelungen NICHT für Blindenhunde gelten ! Ich habe mal einen guten Spruch eines Sehbehinderten gehört, der wegen seines Hundes im Supermarkt blöd angesprochen wurde. Er sagte: " geben sie denn ihre Augen vor der Tür ab, wenn sie einkaufen wollen ? Nein ? Da sehen sie : der Hund, das sind meine Augen ". Fand ich klasse! Also : unbedingt bei der Bahn protestieren. Kannst Du als "Zeugin" ja auch machen , viele Sehbehinderte trauen sich auch nicht, weil sie sowieso schon verunsicherter sind. Viele ebenfalls wütende Grüße, Amelie
Thema: Deutsche Bahn AG, was soll das?


 
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