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Wenn alles nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen:
Quelle: Gästebuch Bärbel Hoehn:
Ausweitung der Gefahrenverordnung Berlin (pk) Nach einem bisher geheimgehaltenen Plan der P.E.V. (Partei für die Einführung der Vernunft) soll noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen einer GPV (Gefahren-Politiker-Verordnung) ein Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Politiker eingeführt werden.
Besonders schwierig gestaltete sich bei der Gesetzesvorlage die Definition von "gefährlich". Die ursprüngliche Version hatte vorgesehen, pauschal Politiker bestimmter Parteien als Gefahr-Politiker einzustufen. Das Risiko, dass dann traditionelle Parteien völlig von der Bildfläche verschwinden und andere, bisher eher bedeutungslose Parteien die entstehende Lücke ausfüllen, war jedoch zu groß und stand zudem im Widerspruch zum Parteiprogramm der P.E.V.. Die jetzige Vorlage beinhaltet nun eine klare Definition: Als gefährlicher Politiker gilt demnach, wer mindestens einmal durch Unsachverstand aufgefallen ist, weniger als 58,5 cm Kopfumfang hat, mehr als 3 Interviews pro Woche gibt oder öfters als einmal pro Monat in einer Talk-Show auftritt. Treffen eine oder mehrere dieser Kriterien zu, so erhält der Politiker ein Redeverbot in Form eines Maulkorbes, welcher an jedem Ort ausserhalb der Privatwohnung getragen werden muss. Zusätzlich ist ein solcher Politiker ausserhalb seines Privatgeländes an der Leine zu führen.
Wäre nach der neuen Verordnung Pflicht ausserhalb der eigenen Wohnung: Leine und Maulkorb Für die Bereitstellung der Führer wird eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) und der Einsatz von Zivildienstleistenden vorgeschlagen. Die Finanzierung erfolgt durch eine GPS (Gefahren-Politiker-Steuer) in Höhe von 600 Prozent der Normalsteuer. Die Kommunen, in denen ein solcher Politiker ansässig ist, sollen hier jedoch Spielraum nach oben erhalten.
Aufgabe der Führer ist es, sicherzustellen, dass ein solcher GP nicht in die Nähe von Journalisten gelangen kann. Als Mindestabstand wird Ruf-Weite festgelegt. Trotz Leine und Maulkorb dürfen sich GP's prinzipiell keiner Menschenansammlung größer drei Personen nähern. Bei Zuwiderhandlung und vor allem bei erneutem Verwenden von Unsachverstand wird der GP in Sicherheitsverwahrung genommen und erhält eine generelle Kontaktsperre, womit gleichzeitig eine Fortpflanzung unterbunden wird. Es soll jedoch auch Ausnahmen geben. In harmloseren Fällen kann ein GP eine Wesensprüfung ablegen. Dazu wird er einer Kommission vorgeführt, die aus arbeitslosen Berufschullehrern, frühpensionierten Bundeswehrsoldaten und exmatrikulierten Soziologiestudenten besteht. Diese Kommission untersteht den jeweiligen Länder-Umweltministerien, Abteilung Gefahrgüter. Würde zu Problemen beim Wesenstest führen: Lächeln für die Kamera, Winken und offensichtlich sehr nahe bei einem Bild-Journalisten.
Bei diesem Wesenstest wird u.a. geprüft, ob der GP auch ohne Maulkorb in der Lage ist, mehr als 5 Minuten zuzuhören ohne dazwischenzureden. Anschliessend muss der GP allerdings nachweisen, dass er mindestens 20 Prozent des Gehörten verstanden hat. Zudem werden die GP's auf ihre Gelassenheit geprüft, indem drei Fernsehkameras und 26 Journalisten nicht weiter als 5 Meter entfernt an ihnen vorbeigeführt werden. Bestanden hat nur derjenige, der nicht zu lächeln anfängt, absolut keinen Laut von sich gibt und auch nicht irgendwiesonst die Aufmerksamkeit auf sich ziehen will. Im Aggressivitätstest werden den GP's Grundsatzreden der gegnerischen Partei sowie Abschlußberichte der letzten 3 Untersuchungsausschüsse vorgespielt. Die Kommission hält dabei mit Videokameras das Minenspiel des GP fest, zudem wird der Blutdruck, die Schweißabsonderung und der Adrenalin-Spiegel gemessen. Trotz Leine und Maulkorb künftig nicht mehr möglich, da diese NRW-Politikerin zu nahe bei 4 Personen steht - das ist eine zuviel. Die P.E.V. verspricht sich mittelfristig von diesen Maßnahmen, dass der Sachverstand wieder in die Parlamente einzieht. Die Gefahr, dass durch diese Maßnahme langfristig alle Politiker verschwunden sind, hält die P.E.V. nicht für relevant. Außerdem stehen nach wie vor die diversen Beamten in den Ministerien zur Verfügung, auf die notfalls zurückgegriffen werden kann, schließlich habe man dort auch reichliche Erfahrung. Man könne jedoch nicht weiter tatenlos zusehen, wie harmlosen Bürgern durch solche Elemente Schaden zugefügt wird. Amnesty International hat zu dem Vorhaben zwar seine Bedenken geäußert, versprach aber wohlwollende Zurückhaltung. Nur aus München kam bereits herbe Kritik. Mit einer solchen Verordnung sollen doch nur oppositionelle Parteien diffamiert und die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat unterwandert werden. Aus Düsseldorf war keine Stellungnahme zu erhalten. Aus der SPD-Zentrale wurde verlautbart, dass es sich hier eindeutig um eine gezielte Kampagne gegen den Bundesinnenminister handelt. Aus dem Adenauer-Haus war bisher nur zu erfahren, dass die CDU demnächst mehrere Pressekonferenzen abhalten will und die Medien zur Zusammenarbeit auffordert.Vorsorglich werde man das Bundesverfassungsgericht einschalten. Für die FDP meldetete sich Jürgen Möllemann lange vor Wolfgang Gerhardt und Guido Westerwelle: Er sei sich mit sich einig, dass die FDP von dieser Verordnung nicht betroffen ist.
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