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ich auch.
Hallo Amelie!
Ich würde den §3 so interpretieren, daß ALLE Hunde betroffen sind, weil es keinen Hinweis gibt, daß nur die Hunde nach §6 (40/20 Regelung) gemeint sind.
Ich denke, daß diese LHVO, genau wie die anderen auch, nicht nur gegen Pitbull+Co und die großen Hunde vorgehen will, sondern gegen alle.
Wozu brauchen wir denn Hundeauslaufgebiete, wenn ich meinen Hund da nicht ohne Maulkorb laufen lassen darf?
Etwa um die Rechtsanwälte zu beschäftigen, die sich dann mit der Niederschlagung der Ordnungswidrigkeit nach §14(1)10 (Leinenzwang) beschäftigen müssen?
Gerade durch diese großen Interpretationsspielräume kannst Du doch auch die Chihuahua-Besitzer drankriegen, wenn sie die kleine Fledermaus mal ohne Maulkorb und Leine laufen lassen.
Grüße
Stefan
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