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Hallo Gaby,
ganau die gleiche Frage hab ich heute in unserem Tierheim auch gestellt. Die Antwort war, dass man sich auch als Besucher an die jeweils gültige Landesverordnung zu halten hat.
Sie konnten mir aber auch nicht erklären, wie das praktisch laufen soll. Leinen- und Maulkorbzwang wäre ja noch machbar, aber muss ich pol. Führungszeugnis und Sachkundenachweis dann immer bei mir haben ???
Weitere Infos, wie das funktionieren soll, würden mich also auch interessieren.
Viele Grüße
Bine, Mucki und (seit heute auch noch) Resi
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