Hallo, Gaby !
Du mußt die jeweilige Bundesland-VO schon beachten. In der VO Mecklenburg-Vorp. steht z.B. , daß ein Hund der Rassenliste nach 3 Tagen Aufenthalt gemeldet werden muß. Also liest Dir am besten jede VO, wo Du hinwillst, genau durch. Viele Grüße, Amelie