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Hallihallo!
Grade zu Besuch auf Bärbel Höhns Homepage machte ich folgende Entdeckung:
Unter "liebe Gäste auf meiner Homepage" schreibt Frau Höhn, daß das Halti für Anlage 1 und 2 Hunde ausreicht. (Ist ja schonmal was...) Weiterhin schreibt sie, daß die Leinenpflicht nicht auf Feldwegen gilt, es sei denn, die betroffene Gemeinde des noch betroffeneren Hundehalters hat was anderes in der Satzung stehen. Aha.
(Bin zwar überzeugt, daß der Knalli von meiner Gemeinde sicher sowas in die Satzung hat mit aufnehmen lassen, aber gut. Am besten testen...)
War eigentlich zufällig jemand gestern auf der Versammlung in Bergisch - Gladbach?? Wüßte gerne, was da gelaufen ist. Antwort wäre toll.
hundliche Grüße, Birthe
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