Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




10.07.00 -- Amelie

RE: Ausnahmegenehmigung














Hallo!
Es ist schon richtig, daß Bundesrecht vor Landesrecht geht, aber das gilt nur im Zusammenhang mit z.B. grundlosem Einschläfern-wollen usw., das hängt aber auch damit zusammen, daß Tiere in diesem Fall als Sache gelten, die nicht grundlos (!) beschlagnahmt werden kann, da eine rechtmäßig erworbene Sache sich im Eigentum des Besitzers befindet. Die Verordnungshoheit liegt bei den jeweiligen Ländern, daher dürfen auch alle Bundesländer ihre eigene VO erlassen, die dann auch befolgt werden muß ! Einen Maulkorberlaß , Leinenzwang u.ä. ist rechtlich zulässig, wenn es die VO vorschreibt - wie gesagt, VO's stehen unter Länderhoheit. Viele Grüße, Amelie
Thema: Ausnahmegenehmigung


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck