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10.07.00 -- Monika Feldbusch

RE: Ausnahmegenehmigung














Man kann zur Zeit gar keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Zur Zeit ist man noch am grübeln, wie die Formulare aussehen sollen und wo die Hunde vorgeführt werden sollen.
An für sich, geht ein Bundesrecht ( Tierschutz ) sowieso vor ein Landesrecht ( Hundeverordnung ). Wir die Briard- Freunde-Deutschland, werden das nun einmal von unserem Briardfreund, der ein Rechtsanwalt ist, klären lassen. Frau Höhn hat nun auch schon eine Anzeige von einem Briardbesitzter bekommen. Nachzulesen beim Briardclub.de im Gästebuch für Hundeverordnung.
Gruß
Monika
Thema: Ausnahmegenehmigung


 
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