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09.07.00 -- Merlino

RE: Ausnahmegenehmigung














wie bei www.briardclub.de zu lesen ist, sollen erstmal KEINE Ausnahmegenehmigungen beantragt werden! Denn je mehr es solche gibt, desto eher ist eine Klage dagegen sinnlos und zum Scheitern verurteilt, da die Richter davon ausgehen,etwas, was für kaum noch jemanden zutrifft, muß nicht geändert werden! Also besser die Zeit noch abwarten!
Thema: Ausnahmegenehmigung


 
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