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Hallo, Martina!
ich hab heute auf der Seite des VDH gelesen, daß die erforderliche SCH für den DSH nicht unter diese Regelung fällt. Das hätte der VDH ja nun schon mal bewirkt.
Mit der neuen Regelung in NRW sind zwar über 80% aller Hunde betroffen, aber für die namentlich genannten Rassen gelten noch besondere Vorschriften, sonst hätten sie nicht namentlich genannt werden müssen. und wenn der DSH auch namentlich genannt wäre, würde der SV anders reagieren, Beispiel der Briardclub. denn der Briard wird namentlich genannt, nicht,weil er menschenfeindlich oder aggressiv wäre, sondern weil er sich nicht mit anderen Hunden so gut vertragen würde.
wobei das die persönlichen Erfahrungen der Höhn betrifft. wahrscheinlich ist mal ein Dackel ihrer Verwandschaften von einem Briard gebissen worden!
Skandalös, daß Minister aus persönlichen Erfahrungen in dieser Form Gesetze machen!
Lieben Gruß
Merlino
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