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07.07.00 -- Martina Ginz

RE: Stellungnahme des SV zur LHV in NRW














Hallo Merlino!

Der SV und auch der VDH sind von der LHV In NRW betroffen. Hunde mit Schutzhundprüfung gelten als gefährliche Hunde und mit denen darf nicht mehr gezüchtet werden. Soviel ich weiß, sind aber das Bestehen derartiger Prüfungen Voraussetzung zur Zuchtzulassung beim VDH. Mann kann es also drehen und wenden wie man will - letztendlich sind alle größeren Hunde in NRW betroffen... Auch liebe Jagdhunde, wie meiner, wenn sie nachweislich einer Katze hinterherspringen - werden dann als "gefährliche Hunde" eingestuft - es sei denn, sie tun es im Rahmen einer Jagd... Dazu braucht man wirklich nicht mehr viel zu sagen - außer daß ich kein Jäger bin.

Liebe Grüße Martina
Thema: Stellungnahme des VDH zur LHV


 
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