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06.07.00 -- Soeren

Ausbildung von "Kampfhunden"
















Hallo an alle,

jetzt muß ich zwangsläufig auch noch eine Frage zu diesem leidigen Thema stellen.

Ich wohne in Niedersachsen, bin dort Ausbildungswart auf einem Hundeplatz. In der VO von Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern ist von einem Verbot für Ausbildung (nicht näher umschrieben) von gefährlichen Hunden die Rede. Nun die Frage:

Weiß jemand welche Art von Ausbildung da gemeint ist?? Das ich natürlich mit diesen Hunden keine SchH-Ausbildung mache (nicht weil ich da eine Gefahr sehe sondern aus Rücksicht auf die Öffentlichkeit) ist klar. Aber Begleithundeprüfung, Agility, Fährte, Turnierhundesport??? Es steht leider nicht drin was denn für Ausbildung verboten ist...

Wir haben bei uns einen konkreten Fall, jemand der seinen 16 Wochen alten Staff bei uns zum Begleithund ausbilden möchte. Das würden wir schon gerne tun, ich möchte nur nicht das man dem Besitzer, dem Verein oder mir als Ausbildungwart einen Strick daraus dreht. Hat sich jemand in der Richtung schonmal schlau gemacht oder weiß wie ich diesen Verordnungstext zu verstehen habe???

Interessierte Grüße

Sören
  6.7.00Ausbildung von "Kampfhunden"   Soeren  
  7.7.00RE: 1 Britta  


 
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