Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




04.07.00 -- Ralf.Sam

RE: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW














So rosig, wie du die hundeverordnung jetzt subsumiert hast ist es nun nicht.
Für Hunde §1 Abs 1 Satz 1 (40cm / 20kg) hast du ja recht, da geht es noch. Da besteht nur anleinpflicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie in zusammenhängend bebauten Gebieten.Wobei die Grünanlagenverordnungen Und Forst-/Waldverordnungen usw. auch noch zu berücksichtigen sind. Wo hast du das denn her, dass auf Antrag Hunde ungeleint werden dürfen, wenn´s denn genehmigt wird. Da werde ich dann mal direkt nen Antrag stellen. Denn meiner läuft mir sowieso immer hinterher und ist ganz friedlich.

Aber für die Hunde der willkürlichen Liste(Anlage 1 und 2)ist es mal nicht so schön. Auch sind da die Fristen bzw. das Inkrafttreten der Vo gerade für diese Hunde nicht erst 2001 oder 2002 sondern sofort.

Lest mal bei Radio Köln.de. Da gibt es viele Hinweise und Tipps sowie wann und was inkraft tritt.

Mit der Demo ist Klasse, da warte ich mal, was du da noch rausfindest.

Gruss Ralf
Thema: Ein paar Erläuterungen zur Verordnung NRW


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck