Hallo,
den genauen Text der Verordnung könnt ihr beim Umweltministerium NRW unter Fax-Abruf 0049-(0)211-4566706 abrufen. Darin steht auch, ab wann die einzelnen §§ Gültigkeit haben.
Der stellv. Leiter des Ordungsamtes in Hagen hat mit heute morgen gesagt, dass seiner Behörde noch keine Änderung der Verordnung vorliegt und erst dann für die Einhaltung gesorgt werden kann, wenn die Auslegung der Verordnung vorliegt. Dort sind sie genauso ratlos wie wir.
Gudrun, könnest Du Dir den Verordungstext abrufen und ins Forum stellen ?! Nicht jeder hat ein Fax oder einen Scanner. Danke.
Iris
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