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Hallo Steffi,
22 Welpen aus 3 Würfen in einem Wohnzimmer + Deckrüde. Toll! Wenn du das als Hundeliebhaber jedoch nur einfach hingenommen hast, noch toller. Da du dich im Vorfeld informiert hast, lag dir mit Sicherheit die Verbandsadresse vor. Hast du (schriftlich bitte!) auf die Zustände hingewiesen? Gleichzeitig Kopie an den VDH? Glaub ich nicht.
Weiter: ab der 3. zuchtfähigen Hündin (und das wird ja dort wohl der Fall sein) wird gewerbliche Zucht mit Gewinnabsicht lt. Tierschutzgesetz als gegeben vorausgesetzt. Weiter wird vorgeschrieben, dass vor ''Aufnahme dieser Tätigkeit'' bereits die Genehmigung des Ordnungsamtes/Veterinäramtes vorliegen muß, incl. Sachkundenachweis und das ganze Geschäft dem Finanzamt zu melden ist. Also ist mit einer Anzeige beim Ordnungsamt/Veterinäramt wegen ungenehmigter gewerblicher Zucht angebracht. Und, wenn Papa Staat Geld wittert, sind bei sochen Verstößen die Geldstrafen auch sehr empfindlich.
Weiter: Innerhalb des VDH, dessen Regelungen sich die Verbände unterworfen haben, ist gewerbliche Zucht mit Gewinnabsicht einer der wenigen Gründe, jemanden aus den VDH-Zuchtverband zu entfernen. Es passiert zwar selten, aber es passiert.
Mich würde nur interessieren, ob du auf einen der v.g. Gebiete aktiv geworden bist oder es einfach so laufen liessest.
Denn das jemand 22 Welpen in 3. Altersklassen sozial prägen kann, halte ich für absolut unmöglich.
Gruß
Mona
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