Entscheidung ohne Debatte
Bundesrat : Zuchtverbot für Kampfhunde
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Bonn (dpa). Die Bundesländer haben von der Bundesregierung ein
Zuchtverbot für Kampfhunde verlangt. Der Bundesrat folgte am
Freitag einem Entschließungsantrag Baden-Württembergs, bei
der anstehenden Novellierung der Hundehaltungsverordnung die
so genannte Aggressionszucht von Hunden zu untersagen.
Stichwort: Kampfhunde
Wieder Angriffe durch Hunde
Appelle und Initiativen auf freiwilliger Basis reichten nicht aus,
um Hunde mit einem genetisch bedingten aggressiven Verhalten
wirkungsvoll von der Zucht auszuschließen, heißt es in dem Beschluss.
Der Bundesrat will auf Grundlage des Tierschutzgesetzes insbesondere
die Zucht von Bullterriern, American Staffordshire Terriern und
Pitbulls sowie Kreuzungen mit diesen Tieren verbieten. Ein Gutachten
der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr hatte ergeben, dass in
Zuchtlinien dieser Hunde besonders häufig ein gesteigertes
Aggressionsverhalten auftritt. Verbotene Rassen sollen nach dem
Willen der Länder auch nicht aus dem Ausland eingeführt oder zur
Weiterzucht in andere Länder gebracht werden dürfen.
In der angestrebten Verordnung soll es auch Einschränkungen für
die Haltung von Kampfhunden geben. Weitere Regelungen zum Schutz
vor gefährlichen Hunden sollen die Länder selbst treffen. Dazu
können ein Sachkundenachweis, erhöhte Steuern und eine Maulkorbpflicht
gehören.
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Dies muß zwar noch offiziell genehmig werden, dies ist aber laut Pressemeldung eine reine Formsachen
sabine
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