Artikel aus der WAZ vom 25.03.2000
Gericht verbietet Mieterin Halten eines Kampfhundes
Gutachter: Enge im Wohnhaus erhöht die Gefahr
Frankfurt(dpa) Trotz der Haustier - Erlaubnis im Mietvertag muß eine Frau
ihren Kampfhund aus der Wohnung entfernen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt.
Geklagt hatte der Vermieter, der zwar Pudel, Hamster und Papageien in seinen Wohnungen
gestattet, nicht aber einen Hund der Rasse American Staffordshire Terrier. Das sei ihm
im Interesse der anderen Mieter zu gefährlich.
Drei Gutachter traten im Verfahren auf und erklärten:
Hunde dieser Rasse würden ohnehin zu den potentiell gefährlichsten Kampfhunden gehören.
Generell bestehe bei allen Kampfhunden gerade unter beengten Haltungsbedingungen die
Gefahr plötzlicher Aggressionsausbrüche.
Grund genug für das Gericht, den Hund aus dem Haus zu weisen,
obschon von dem Tier bisher keine konkrete Gefährdung ausgegeangen war.
Verstößt die Mieteringegen das Urteil, muß sie mit der Verhängung des Ordnungsgeldes von
50 000 DM rechnen.
Az.: 33 C 77/00-67
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