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26.03.00 -- Patty

Gericht verbietet Mieterin Halten eines Kampfhundes














Artikel aus der WAZ vom 25.03.2000

Gericht verbietet Mieterin Halten eines Kampfhundes

Gutachter: Enge im Wohnhaus erhöht die Gefahr

Frankfurt(dpa) Trotz der Haustier - Erlaubnis im Mietvertag muß eine Frau ihren Kampfhund aus der Wohnung entfernen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt.

Geklagt hatte der Vermieter, der zwar Pudel, Hamster und Papageien in seinen Wohnungen gestattet, nicht aber einen Hund der Rasse American Staffordshire Terrier. Das sei ihm im Interesse der anderen Mieter zu gefährlich.

Drei Gutachter traten im Verfahren auf und erklärten:

Hunde dieser Rasse würden ohnehin zu den potentiell gefährlichsten Kampfhunden gehören. Generell bestehe bei allen Kampfhunden gerade unter beengten Haltungsbedingungen die Gefahr plötzlicher Aggressionsausbrüche.

Grund genug für das Gericht, den Hund aus dem Haus zu weisen, obschon von dem Tier bisher keine konkrete Gefährdung ausgegeangen war.

Verstößt die Mieteringegen das Urteil, muß sie mit der Verhängung des Ordnungsgeldes von 50 000 DM rechnen. Az.: 33 C 77/00-67

  26.3.00Gericht verbietet Mieterin Halten eines Kampfhundes   Patty  
  26.3.00RE: 1 Uta  
  27.3.00RE: 2 Claudia  
  27.3.00RE: 3 Uta  


 
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