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Hallo Anke,
alles was Du in den Kaufvertrag schreibst, kannst Du auch durchsetzen.
Wenn Du schreibst, daß der Hund nicht im Zwinger gehalten werden darf und das man das recht sich jederzeit persönlich vom Wohl und der Haltung, des Hundes zu überzeugen, dann kannst Du es auch durchsetzen. Deshalb empfehle ich jedem, alles was Euch wichtig ist oder erscheint in den Kaufvertrag zu schreiben, was nicht drin steht, kann man auch nie durchsetzen.
Das ganze kann man dann noch mit einer Vertragsstrafe absegnen, damit verscheucht sowieso gleich die die nicht die Wahrheit sagen. Denn beim Geld sind sie alle empfindlich.
Wenn jemand interesse hat, maile oder faxe ich gern unseren Kaufvertrag, der durch einen Anwalt abgesegnet wurde.
Viele Grüße
Sabine
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