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21.02.00 -- Anke

RE: Fragen an Welpen-Interessenten

Ben,ein Border Junge!

 














Hallo Gudrun, Hast Du mein E-mail mit Kaufvertrag als Anhang bekommen? Natürlich kannst Du als Züchter eine Vorkaufsrechtsklausel einbauen im Vertrag ,habe ich auch, rechtlich gesehen hast Du keinen Anspruch darauf. Wenn der Welpe bezahlt und übergeben ist ,verliertst Du alle Rechte auf den Hund.Das ist so.Du kannst auch reinschreiben das Zwingerhaltung verboten ist etc. ,aber Du kannst effektiv nichts machen ,solange keine Tierquälerei vorliegt.Wenn Du einfach das Gelände der Leute betreten würdest begehst Du Hausfriedensbruch!Und Du machst Dich strafbar.Man hat auch kein Recht unangemeldet den Hund zu besuchen,ist alles Quatsch,bei ängstlichen Leuten mag es klappen,bei gut informierten nicht.Gott sei Dank war sowas bei meinen Welpenkäufern noch nicht nötig.(Tierschutz verständigen etc)Tschüß ANKE
Thema: Fragen an Welpen-Interessenten


 
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