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Hallo Susanna,
Du hast Recht, es ist noch nicht verboten, kupierte Hunde zu importieren. Es wird nur darüber nachgedacht, ob es durchsetzbar wäre, wegen dem EU-Recht.
Nach § 12 Abs. 2 Tierschutzgesetz sagt es aber ganz klar aus, daß nach 24 Monaten Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes zwingend verabschiedet werden muß, verboten wird, tierschutzwidrig kupierte HUnde zu halten und auszustellen. Es ist davon auszugehen, daß diese Rechtsverordnung dann für alle tierschutzwidrig kupierten Hunde, also auch rückwirkend für alle nach dem 01.06.1998 illegal an der Rute kupierten Hunde sowie für alle nach dem 1.1.87 illegal an den Ohren kupierten Hunde, gilt.
Dies habe ich aus der Verbandszeitschrift vom VDH, Unser Rassehund, entnommen.
Nur was nützen all die Verbote, wenn es keine harten Strafen gibt, wenn man sich darüber stellt.
Sabine
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