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04.02.00 -- Gudrun_Beck

RE: Dringend!!!

Mit meinen Süßen wäre mein Vermieter auch nicht einverstanden gewesen, wenn ich gefragt hätte! 1 einzelner Wurf wird jedoch jedem Hündinnenbesitzer zugestanden.

 














Liebe Andrea,

24. Feb. bis 12. März sind weniger als 3 Wochen. Jeder Mieter hat das Recht, einen Gasthund ohne Einwilligung seines Vermieters für bis zu 3 Wochen zu sich zu nehmen.

Ich würde ihn zu den Eltern bringen, sofern die sich nicht vom Vermieter einschüchtern lassen. Rechtlich gibt es kein Problem.

Gruß

Gudrun
Thema: Dringend!!!


 
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