Liebe Andrea,
24. Feb. bis 12. März sind weniger als 3 Wochen. Jeder Mieter hat das Recht, einen Gasthund
ohne Einwilligung seines Vermieters für bis zu 3 Wochen zu sich zu nehmen.
Ich würde ihn zu den Eltern bringen, sofern die sich nicht vom Vermieter einschüchtern lassen.
Rechtlich gibt es kein Problem.
Gruß
Gudrun
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