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. Verbot sog. "Teletakt"-Geräte
Die Anwendung von Geräten, die "durch direkte Stromeinwirkung das artgerechte Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt ..." wird verboten.
Neben den sog. Kuh- bzw. Schweinetreibern oder Kuhtrainern zielt dieses Verbot auf die Anwendung von Elektroreizgeräten in der Ausbildung von Hunden.
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