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Hallo,
ich habe gelesen das in diesem Fall die Versicherung
vollständig bezahlen muß. Ein unangeleinter Hund darf normal nicht sein, außer
der Grundbesitz des Herrchens ist eingezeunt(was hier wohl nicht war).
Wenn der Besitzer des Hundes (der Beißer) mit dem Hund eine Hundeschule absolviert hat(Nachweisbar! Zertifikat der HUndeschule)
darf der Hund unangeleint sein, soweit das der Besitzer den Hund noch sehen und demzufolge Befehle
erteilen kann. Falls keine Hundeschule gemacht wurde, muß der Hund angeleint werden.
Aus diesen rechtlichen Bestimmungen ergibt sich logischer WEise, das die Versicherung
sämtliche Kosten zu übernehmen hat, da ein Fehlverhalten des Chow Chow Besitzers offenbar nicht zu
vorgekommen ist.
Vor Gericht gehen lohnt sich also, aber ich glaube
das Androhen reicht schon.
Viel Glück Kathleen
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