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04.01.00 -- Kathleen

RE: Beißerei angeleint gegen unangeleint














Hallo,

ich habe gelesen das in diesem Fall die Versicherung vollständig bezahlen muß. Ein unangeleinter Hund darf normal nicht sein, außer der Grundbesitz des Herrchens ist eingezeunt(was hier wohl nicht war). Wenn der Besitzer des Hundes (der Beißer) mit dem Hund eine Hundeschule absolviert hat(Nachweisbar! Zertifikat der HUndeschule) darf der Hund unangeleint sein, soweit das der Besitzer den Hund noch sehen und demzufolge Befehle erteilen kann. Falls keine Hundeschule gemacht wurde, muß der Hund angeleint werden. Aus diesen rechtlichen Bestimmungen ergibt sich logischer WEise, das die Versicherung sämtliche Kosten zu übernehmen hat, da ein Fehlverhalten des Chow Chow Besitzers offenbar nicht zu vorgekommen ist.

Vor Gericht gehen lohnt sich also, aber ich glaube das Androhen reicht schon.

Viel Glück Kathleen
Thema: Beißerei angeleint gegen unangeleint


 
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