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10.02.98 -- Mecki

Rechtslage














Hallo Yvonne, Du fragst ...

Bei uns am Land kommt es auch mal vor, daß wir einen freilaufenden Hund ohne Herrchen oder Frauchen treffen. Wenn es hier zu einer Beiserei kommt, wen trifft dann die Schuld, wenn mein Hund trotz Leine den

anderen verletzt, weil dieser auf uns zukommt und nicht umkehrt, wenn Hexe ihm droht, nicht näher zukommen?

Ich denke, hier ist die Rechtslage klar. Du hattest Deinen Hund unter Aufsicht an der Leine. Mehr kann ja von Dir nicht verlangt werden.

Übringens hab ich da einige interessante Urteile gelesen.

Wenn jemand einen Hund, der an der Leine geführt wird, einfach anfasst und deshalb gebissen wird ist selber schuld. Keine Teilschuld beim Hundehalter, es sei denn, daß der Hund schon mehrmals durch ähnliche Beissereien auffällig geworden ist und somit vermehr Gefahr von ihn ausgehen würde.

Noch ein Urteil, wenn jemand an Deinem Garten langläuft und Dein Hund springt an den ausreichend gesichteren Zaun, weshalb die Person vor Schreck hinfällt und sich verletzt. Selber schuld. Man, so das Gericht, müsse damit rechnen, daß in Gärten freilaufende Hunde an den Zaun springen könnten. Was anderes ist´s, wenn der Zaun nicht ausreichend gesichert ist (z.B. zu niedrig oder große Lücken) und der Hund durchschnappt.

Und letztendlich noch ein Urteil, das ich kaum glauben konnte. Auch wenn Du als Hundehalter sagt´s Dein Hund würd nix machen, wenn ihn jemand streichel will und derjenige wird doch gebissen, bist Du als Hundehalter nicht Schuld und auch nicht Teilschuld. Schließlich wäre es eine freie Willensentscheidung des anderen, Deinen Hund zu streicheln, so das Gericht.

gruß mecki
Thema: Rechtslage


 
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