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10.02.98 -- Kurt_E

Rechtslage auch in der Stadt














hallo yvonne,

die situation, die du schilderst kommt auch in der

stadt vor. du gehts mit deinem hund angeleint oder frei spazieren und auf einmal taucht ein ander rüde oder hündin auf. die meisten kennen

wir mitlerweile und sie sind keine gefahr aber

gestern kam einer, den kannten wir nicht.

mir bleibt in so einem fall eigentlich nur übrig-

BABE von der leine zu lassen, damit sie sich

entweder verteidigen - oder weglaufen kann.

das ist auch eine beruhigung für mich, denn ich

weiß wie schnell BABE laufen kann und sie hat

schon manchen angreifer zur verzweiflung gebracht, weil er sie nicht erwischt hat.

die rechtlage in so einem fall dürfte klar sein, der

herrenlose hund ist meines erachtens für alles

haftbar zu machen, was durch ihn passiert --

hoffentlich findet man auch seinen besitzer

oder man kann in festhalten.

eigentlich ein gräßlicher gedanke-oder ?

viele grüße k u r t und BABE
Thema: Rechtslage


 
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