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Hallo Henni,
hoffentlich wird Euer kleiner Kerl wieder ganz gesund! Ich sehe die rechtliche Situation
etwas anders, als hier bisher dargestellt. Natürlich hast Du eine Mitschuld. Um die wirst
Du wohl nicht ganz herumkommen. ABER: Möglicherweise ist gegen den Schäferhund nicht nur
Leinen- sondern auch Maulkorbpflicht verhängt. Dann trifft ihn auf jeden Fall die Hauptschuld.
Bei uns in Düsseldorf wird IMMER Leinen- und Maulkorbpflicht gegen gefährliche Hunde verhängt.
Doch auch wenn das in Eurem Fall nicht so sein sollte, hätte ein verantwortungsbewusster
Halter dem Hund einen Maulkorb angezogen oder zumindest lautstark von weitem "bitte anleinen!"
oder dergleichen gebrüllt. Ich sehe im Nicht-Warnen schon eine Mitschuld, da das Verhalten
des Hundes für seinen Halter absehbar war. Vor Gericht sehen
Wiederholungstäter ohnehin meist alt aus.
Gruß
Gudrun
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