Hallo Heidi,
Du schreibst:
"Hat ein Hund nicht das Recht sich zu verteidigen? Sollen die Rottweiler stillhalten
und sich beißen lassen, nur weil sie körperlich überlegen sind?"
Natürlich sollen sich Hunde gegen Angreifer verteidigen dürfen. Aron hat sich auch
schon in Beißereien verwickeln lassen. Es floß aber nie Blut. Selbst wenn er es
nötig fand, daß sich der überhebliche Provokateur auf den Rücken legte,
war dieser stets unverletzt, wenn er wieder aufstehen durfte. Diese Beißhemmung,
die bei Hütehunden sehr ausgeprägt ist, fehlt allen für Hundekämpfe, Polizei- und
Militäreinsatz gezüchteten Hunden weitgehend. Insofern wundert es überhaupt nicht,
wenn die schweren Unfälle mit Rottweilern, Dt. Schäferhunden und den sogenannten
Kampfhunden passieren. Dazu kommt dann natürlich die Eigendynamik, daß i. d. R.
bestimmte Charaktere sich der Haltung und Zucht genau dieser Hunde annehmen.
So versuchen eben immer noch bestimmte Am. Pit Bull-Züchter, "Kampfmaschinen"
zu produzieren und manche Zuhältertypen haben Spaß an Zivilhetze. Dazu eignen
sich weder Pudel noch Collies! Insofern kann man aber eben auch nicht grundsätzlich
davon ausgehen, daß freilaufende Hunde ihre Angelegenheiten grundsätzlich
problemlos untereinander regeln.
Die beiden Angreifer haben sicher eine "Abreibung" verdient - aber wie Rottis
zupacken, das ist eben gleich unverhältnismäßig. Ich glaube Dir, Heidi, daß die
Situation sich so plötzlich ergab, daß Ihr nicht eher reagieren konntet. Rein
gefühlsmäßig gibt man sofort dem Besitzer der Angreifer die Schuld. Nicht nur,
weil er offenbar unberechenbare Hunde frei rumlaufen läßt, sondern auch, weil
er nicht sofort eingegriffen hat. Trotzdem müßt Ihr Euch eben der großen
Verantwortung stets bewußt sein, die Ihr mit Euren situationsabhängig spontan
kräftig beißenden Hunden in unserer Gesellschaft habt. Ist ja gut, daß es diesmal
noch glimpflich ausgegangen ist. Ein Recht auf "normales" Verhalten anderer
Hunde hat man jedoch nicht. Man muß schon sehr aufpassen.
Soweit ich weiß, erheben die Städte München, Potsdam und (jetzt auch) Bonn die
Kampfhundesteuer von 1200,- DM im Jahr, in den Städten Berlin und Frankfurt a. M.
ist sie geplant. Ich finde dieses Vorgehen völlig verfehlt. Es ist lediglich
ein gesellschaftlich akzeptiertes Abzocken der Gemeinden, das niemanden schützt.
Die (Kampf-)Hundesteuer soll ja nicht einmal zweckgebunden ausgegeben werden.
Eine sinnvollere Maßnahme könnte darin bestehen, eine theoretische Hundewissen-
Prüfung als Voraussetzung für eine Hunde-Adoptionserlaubnis und die Begleithunde-
Prüfung der 1-jährigen Hunde (Hundeführerschein) zu verlangen. Ob wir dann vor
Unfällen mit gefährlichen Hunden sicherer wären, müßte man ausprobieren.
Grüße
Gudrun
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