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06.02.98 -- Gudrun_Beck

Kampfhundsteuer jetzt auch in Bonn














Hallo Heidi,

Du schreibst:

"Hat ein Hund nicht das Recht sich zu verteidigen? Sollen die Rottweiler stillhalten

und sich beißen lassen, nur weil sie körperlich überlegen sind?"

Natürlich sollen sich Hunde gegen Angreifer verteidigen dürfen. Aron hat sich auch

schon in Beißereien verwickeln lassen. Es floß aber nie Blut. Selbst wenn er es

nötig fand, daß sich der überhebliche Provokateur auf den Rücken legte,

war dieser stets unverletzt, wenn er wieder aufstehen durfte. Diese Beißhemmung,

die bei Hütehunden sehr ausgeprägt ist, fehlt allen für Hundekämpfe, Polizei- und

Militäreinsatz gezüchteten Hunden weitgehend. Insofern wundert es überhaupt nicht,

wenn die schweren Unfälle mit Rottweilern, Dt. Schäferhunden und den sogenannten

Kampfhunden passieren. Dazu kommt dann natürlich die Eigendynamik, daß i. d. R.

bestimmte Charaktere sich der Haltung und Zucht genau dieser Hunde annehmen.

So versuchen eben immer noch bestimmte Am. Pit Bull-Züchter, "Kampfmaschinen"

zu produzieren und manche Zuhältertypen haben Spaß an Zivilhetze. Dazu eignen

sich weder Pudel noch Collies! Insofern kann man aber eben auch nicht grundsätzlich

davon ausgehen, daß freilaufende Hunde ihre Angelegenheiten grundsätzlich

problemlos untereinander regeln.

Die beiden Angreifer haben sicher eine "Abreibung" verdient - aber wie Rottis

zupacken, das ist eben gleich unverhältnismäßig. Ich glaube Dir, Heidi, daß die

Situation sich so plötzlich ergab, daß Ihr nicht eher reagieren konntet. Rein

gefühlsmäßig gibt man sofort dem Besitzer der Angreifer die Schuld. Nicht nur,

weil er offenbar unberechenbare Hunde frei rumlaufen läßt, sondern auch, weil

er nicht sofort eingegriffen hat. Trotzdem müßt Ihr Euch eben der großen

Verantwortung stets bewußt sein, die Ihr mit Euren situationsabhängig spontan

kräftig beißenden Hunden in unserer Gesellschaft habt. Ist ja gut, daß es diesmal

noch glimpflich ausgegangen ist. Ein Recht auf "normales" Verhalten anderer

Hunde hat man jedoch nicht. Man muß schon sehr aufpassen.

Soweit ich weiß, erheben die Städte München, Potsdam und (jetzt auch) Bonn die

Kampfhundesteuer von 1200,- DM im Jahr, in den Städten Berlin und Frankfurt a. M.

ist sie geplant. Ich finde dieses Vorgehen völlig verfehlt. Es ist lediglich

ein gesellschaftlich akzeptiertes Abzocken der Gemeinden, das niemanden schützt.

Die (Kampf-)Hundesteuer soll ja nicht einmal zweckgebunden ausgegeben werden.

Eine sinnvollere Maßnahme könnte darin bestehen, eine theoretische Hundewissen-

Prüfung als Voraussetzung für eine Hunde-Adoptionserlaubnis und die Begleithunde-

Prüfung der 1-jährigen Hunde (Hundeführerschein) zu verlangen. Ob wir dann vor

Unfällen mit gefährlichen Hunden sicherer wären, müßte man ausprobieren.

Grüße

Gudrun
Thema: Rechtslage


 
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