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15.01.98 -- Mecki

Kastration und das Tierschutzgesetz














Hallo Gudrun,

Daß eine Kastration als Ersatz für Erziehung oder wie Du schreibst, zum Schutz des Teppichs - aus Bequemlichkeit also - gegen das Tierschutzgesetz verstösst finde ich auch richtig.

In einer Hundezeitschrift hab ich gelesen, daß entsprechend der Anpassung nationalen Rechts an die Übereinkommen der Europäischen Union im Rahmen einer geplanten Gesetzesänderung ein Entwurf des Tierschutzgesetzes vorgelegt wurde, in dem vorgeschlagen wird, daß das Amputationsverbot (§ 6 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 17.02.93) zukünftig nicht gelten soll, wenn der Eingriff zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung (was meine Beweggründe zur Kastration waren) vorgenommen wird.

Wie aber soll der Tierarzt wissen, welche Gründe der Hundehalter wirklich für eine Kastration hat ?

Das einzige was wohl hilft, ist mehr Aufklärung in solch gängigen Hundezeitschriften und die Hoffung, daß die Hundehalter es sich zu Herzen nehmen.

gruß mecki

Thema: Suche Hündin!!!


 
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