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20.10.03 -- MAC

Auflagen vonderStadt














Ihrkönnt euchvielleichtnoch daran erinnern,als ich von meiner Nachbarin gesprochen habe, diebei meinem Chino diesen Schulterwurf gemacht hat.Also sie hat nun einen großen schwarzen Hund,der Verhaltensgestört ist. Ist böse und bissig und deshalb können sie mit ihm nicht spazieren gehen. Auch zum TA war er nur einmal als Welpe. Nun haben sie Auflagen von der Stadt bekommen. Sie sagt, sie müßten ja nur ein poliz. Führungszeugnis? eine Bescheinigung das der Hund haftpflichtversichert ist und eine Besch. das er gechipt wurde,beibringen.
Wäre alles kein Problem, meint meine Nachbarin,bis eben auf den Chip. Der Hund läßt niemanden an sich ran,rastet dann aus. Wie auch immer, aber braucht man als Halter ein poliz. Führungszeugnis? Ist damit nicht eher ein Wesenstest vom Hundgemeint?

LG von MAC
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