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11.04.03 -- Daggi u. Henry

RE: Fahrradfahrer gestürzt














Hallo Falk,
einige Versicherung haben vieleicht andere Bestimmungen. Ich würde mir an Deiner Stelle die Police noch einmal genau anschauen bzw. mit der Versicherung die Sache abklären.
Du mußt Dich auf jeden Fall unverzüglich bei Deiner Versicherung melden und den Unfall angeben.
Aber ich muß mich Monikas Meinung anschließen: wieso weiß man jetzt schon, daß 1/4 Jahr Krankenhaus-Aufenthalt notwendig ist. Das scheint mir wirklich sehr hoch gegriffen oder sind die Verletzungen so schlimm? Selbst bei einem Schädelbruch oder Oberschenkelhalsbruch ist incl. OP so ein langer Aufenthalt nicht nötig.
LG Daggi
Thema: Fahrradfahrer gestürzt


 
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