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Hi birka :-)
Eigentlich bin ich ganz locker,denn meine Töchter arbeiten beide in einer Anwaltskanzlei und meine Älteste kümmert sich so um alles.
Der Anwalt (ihr Chef) verlangt die Durchsetzung des Vollstreckungsurteils,denn der Hundehalter ist ja zu der Verhandlung am 12.12.gar nicht erschienen.Einspruch hatte er auch nicht erhoben,sondern jetzt eben zum Gegenschlag ausgeholt.Ich glaube,daß ist dann schon recht offensichtlich.
Alles andere wäre absurd.
Lieb Grüße-
Birgit
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