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Hallo Birgit,
das ist ja schon mal eine ganze Menge, 2 Zeugen, die zu Dir stehen, ein Attest, ist doch schon was. Und dazu noch die Rechtschutzversicherung. Laß' dir vom Anwalt genau erklären, welche Strategie er verfolgt, er wird ja ordentlich dafür bezahlt, daß er sich um Dich kümmert. Schau Dir genau den Schriftsatz an, was drinnnen steht, es ist nicht unbedingt zulässig, Dinge vor Gericht vorzutragen, die da nicht enthalten sind, weil die gegnerische Partei sich darauf nicht vorbereiten konnte. Ist schwierig, taktisch könnte es andererseits sinnvoll sein, dem Richter im richtigen Augenblick eine Überraschung zu bereiten und noch was aus dem Hut zu zaubern. Es klingelt schon wieder,melde mich wieder. Gruß Birka
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