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hi
prinzipiell wäre der gewinn ohne probleme einklagbar.
leider bestehen diese "firmen" aus einer vielzahl von verschachtelten briefkastenfirmen im ausland, so dass man praktisch nie oder nur sehr schwer rausfinden kann, wem der drecksladen tatsächlich gehört.
aber du hast natürlich recht: das sind kriminelle übelster sorte und man läßt besser die finger ganz davon.
gruss
robert
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