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Anzeige gegen Streifenwagenbesatzung. Kreispolizei gibt Akten an
Staatsanwaltschaft weiter.
VOERDE. Ein Nachspiel hat der Angriff eines Schäferhundes auf zwei
elfjährige Mädchen im Bereich Sand-/Schafstege am Mittwoch, 22. Mai, gegen
18 Uhr (die NRZ berichtete). Gegen zwei Polizeibeamte, eine
Streifenwagenbesatzung am Einsatzort, wurde Anzeige erstattet wegen
unterlassener Hilfeleistung. Die Kreispolizeibehörde in Wesel hat die
Ermittlungsakten abgegeben an die Staatsanwaltschaft in Duisburg.
Jürgen S., der sich auf seinem Grundstück Schafstege 113 befand, sah
die beiden Mädchen auf das Nachbargrundstück des Hauses Nr. 111 rennen. Der
Schäferhund habe ein Mädchen angefallen, ihm den Anorak zerrissen, in
Oberkörper und Arme gebissen. Jürgen S., der die Anzeige schriftlich
erstattet hat, ist nach eigener Darstellung dem Kind sofort zu Hilfe geeilt.
Weil ein Mädchen zuvor schon von dem Hund angefallen worden sei, hätten
Nachbarn bereits die Polizei alarmiert gehabt. Ein Streifenwagen sei deshalb
nur wenige Minuten später eingetroffen. Er habe zum Schutz des Kindes mit
dem Hund kämpfen müssen, schildert Jürgen S. in seiner Anzeige, er sei auch
selbst angegriffen worden und habe sich mit Schlägen mit einer Gartenschere
auf den Kopf des Hundes gewehrt.
Dann kommen schwere Anschuldigungen: "Diesen Kampf beobachtete die
Besatzung des Wagens ca. 10 bis 15 Minuten ohne auszusteigen und mir zu
Hilfe zu kommen, obwohl sie dazu sowohl von mir als auch durch Nachbarn
lautstark aufgefordert wurde. Sogar der Krankenwagen wurde nicht durch sie,
sondern durch Nachbarn verständigt. Ich schrie immer wieder, sie sollten
doch die Tür des Wagens öffnen, damit ich das Kind hineinstoßen könne. Die
Fahrerin äußerte stattdessen, ´der Wagen bleibt zu´."
Kleidung zerrissen
Der Hund habe mittlerweile dem Mädchen fast die gesamte Kleidung vom
Körper gerissen gehabt. Durch die Bisse müsse es große Schmerzen erlitten
haben, gibt Jürgen S. in der Anzeige seine Eindrücke wieder. Er habe sich
zum Wagen durchgekämpft, die Hintertür geöffnet, das Kind hineingeschoben.
Als das Kind im Wagen war, habe der Hund eine "bedrohliche Pose" gegen ihn
eingenommen, so Jürgen S. - auch dann hätten die Polizeibeamten noch immer
nicht eingegriffen.
Nachbarn schließen sich den Beschwerden über die Untätigkeit der
Streifenwagenbesatzung an. Sie verstehen nicht, dass die Beamten weder
Gummiknüppel noch Pfefferspray oder Schusswaffen gegen den Hund eingesetzt
haben. Der schwerbehinderte S. habe noch am gleichen Abend - wegen der
großen Aufregung - einen Schlaganfall erlitten, liege jetzt auf der
Intensivstation eines Weseler Krankenhauses. Sie wollen ihn nach seiner
Genesung für eine Rettungs- oder Verdienstmedaille vorschlagen.
Offiziell darf sich die Weseler Kreispolizei zum "schwebenden
Verfahren" nicht mehr äußern. Erfahrene Beamte schließen jedoch auf
NRZ-Fragen einen Schusswaffengebrauch in dem Fall aus. Es hätten viele Leute
drumherum gestanden. In einem solchen Fall auf ein bewegliches Ziel
anzulegen, gefährde Menschen. Über Lautsprecher seien die Leute mehrfach
aufgefordert worden, sich zu entfernen, hätten das jedoch nicht getan.
a.. Oberstaatsanwältin Dr. Gisela Gold-Pfuhl, Pressesprecherin der
Staatsanwaltschaft Duisburg, konnte gestern noch keine Aussagen zu dem Fall
machen. (Harald Pahl)
28.05.2002
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