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27.04.02 -- Catrin

RE: Rote Schilder ..

 














Hallo Ute,

auch ich hab solch ein Warnschild. Aber ich werde einen Dreck tun, und es lieber in die Schublade verbannen, um mich und meine Hunde vor hemmungslosen Hundehassern zu schützen. Und fall´s doch mal jemand vorbei kommt und meint ich müsse ein solches Schild unbedingt anbringen, dann hab ich das Alte gerade abgenommen, weil es doch sooooooooooooo verwittert und kaum noch zu erkennen war. Vom Veterinäramt bekam ich damals die Auflage, einen solchen Warnhinweis anzubringen. Ich teilte ihnen mit, daß es noch hundert andere Schilder gibt, warum ausgerechnet dieses: -DENN ICH HABE KEINE GEFÄHRLICHEN HUNDE! Die Antwort: "Wenn ich nicht gegen Gesetz § XY verstoßen möchte, solle ich gefälligs Dieses aufhängen". Nun verstoße ich schon gegen zwei Gesetze, denn im Land Brandenburg ist es mir nur gestattet mit einem "gefährlichen Hund" spazieren zu gehen. Aber was soll ich tun, ich weiß nicht wo die Stadtgrenze anfängt und wo sie aufhört (im Wald sind die Stadtgrenzen immer soooo schwer zu erkennen). Was für ein Schwachsinn! :-(( Bin ich nun eine Kriminelle, der es nicht erlaubt werden darf, Hunde zu halten? Weil, wie leicht kann es passieren, daß dir heut zu Tage die Hunde aus solch banalen Gründen weggenommen werden dürfen. Und man ist so MACHTLOS.

Liebe Grüße von Catrin
Thema: Rote Schilder ..


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