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26.04.02 -- Siggi Kuipers

PR: Hintergrund














Hintergrund: "Jeder Dackel kann als Kampfhund gelten"

Von den Schwierigkeiten, eine Gesetzesvorlage umzusetzen

"Früher war es einfacher." Hasso beißt Oskar, oder Cora schlägt die
Zähne gar in ein Bein des Herrn K. Was kann die Folge sein? Werden Hasso und
Cora von Amts wegen als gefährliche Hunde eingestuft, blühen ihnen
lebenslänglich im Tierheim oder vorzeitig die ewigen Jagdgründe? Anordnen
kann beides das Ordnungsamt einer Gemeinde beziehungsweise einer Stadt.
Vorgänge, die dem zuständigen Beamten zu alptraumartigen Zuständen verhelfen
können. Denn zu beachten und bedenken ist vieles. Das Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg machte am Montag das Verfahren nicht einfacher - und
"kippte"
sogar die Kampfhundeverordnung der Stadt Mannheim (wir berichteten
gestern auf der Seite "Südwest").


Kein Tag ohne "Hunde-Telefonat"
Vor knapp zwei Jahren ist die "Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche
Hunde" in Rheinland-Pfalz

zum Gesetz geworden. Die Vorfälle in Hornbach, wo zwei Rottweiler
einen Jungen zu Tode bissen, und in Harthausen, wo eine ältere Frau von
einem American Staffordshire Terrier am Kopf verletzt wurde, haben die
Bevölkerung aufs Neue sensibilisiert. "Seitdem ist kein Tag vergangen, an
dem es nicht mehrere ,Hunde-Telefonate' gibt", seufzt Rudi Kraus. Dem
Sachbearbeiter im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Dudenhofen ergeht es so
wie wohl manchen seiner Kollegen und Kolleginnen.


"Früher war das meistens einfacher. Da haben sich der oder die
Hundehalter untereinander, beziehungsweise mit der attackierten Person auf
eine Wiedergutmachung verständigt - heute läuft das oft nicht mehr so
einfach ab", weiß Kraus. Die Begriffe "Kampfhund" und/oder "gefährlicher
Hund" haben verschiedene Interpretationen und deren Folgen ausgelöst.
Das seit dem 30. Juni 2000 geltende Gesetz ist nicht neu, es ist
erweitert worden. Geregelt darin ist, welche Rassen als gefährlich gelten
und seit diesem Termin nicht mehr gezüchtet oder erworben werden dürfen, auf
jeden Fall an die Leine müssen und einen Maulkorb zu tragen haben.
In Rheinland-Pfalz sind das Pit Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser
Rassen abstammen. Sie haben, sollten sie jemanden anfallen, schlechte
Karten.
Die haben auch Hunde anderer Rassen, sofern sie nach Paragraf 1 der
elf Paragrafen umfassenden besagten "Gefahrenabwehrverordnung" als
gefährlich gelten. Das sind: "1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben;
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh
hetzen oder reißen; 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise
Menschen angesprungen haben; 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß
hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer
Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben."
Rudi Kraus überspitzt das pfälzisch-drastisch: "Im Grunde kann jeder
Dackel als Kampfhund oder zumindest als gefährlich gelten, wenn er sich
auffällig benimmt." Jeder Vorfall müsse gesondert beurteilt werden.
Die Handhabe dazu gibt der Paragraf 3: "1. Wer einen gefährlichen Hund
halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Die
Erlaubnis wird nur erteilt, wenn a) ein berechtigtes Interesse an der
Haltung eines gefährlichen Hundes besteht (zum Beispiel, um ,gefährdetes
Besitztum' zu bewachen); b) die Antrag stellende Person die zur Haltung
eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzt und das 18.
Lebensjahr vollendet hat; c) die Antrag stellende Person zuverlässig ist".
Worunter Alkohol- und Drogenabhängige ebenso fallen wie mehrfach
Vorbestrafte.
Die erwähnte "Sachkunde" - sie geht über die in Vereinen abzulegende
Begleithundeprüfung hinaus - ist eine teuere Angelegenheit. Für diese
Prüfung des Halters eines gefährlichen Hundes benennt die
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz einen Sachverständigen. Kostenpunkt:
290 Euro, Gültigkeitsdauer: fünf Jahre. Darüber hinaus hat der als
gefährlich geltende Hund einen von einem Tierarzt zu implantierenden
elektronisch lesbaren Chip zu tragen.
Tritt trotz dieser Maßnahmen (vollständig zu erfahren im Internet
unter www.landestierärztekammer-rheinland-pfalz.de) der "Fall der Fälle" ein
(siehe Artikelanfang), so ist im Landkreis Ludwigshafen und in der Stadt
Speyer die Tierärztin Dr. Beate Engelhardt vom Kreisveterinäramt gefragt.
Sie unterzieht das Tier, einem Test, checkt auch das menschliche Umfeld ab.
Ihr Gutachten dient den Ordnungsämtern als Vorgabe.
Einweisung kann teuer werden
Besteht die Möglichkeit, dass ein Hund auf Dauer eine Gefahr für sein
Umfeld darstellt, kann das Amt seine Einschläferung (Euthanasierung) durch
einen Veterinär anordnen. Oder die lebenslange Einweisung von Hasso oder
Cora in ein Tierheim. Das aber kann entweder für den Halter, die Halterin,
oder für die Gemeinde, die Stadt und damit für die Allgemeinheit ziemlich
ins Geld laufen: 9,30 Euro je Tag, damit 3359 Euro auf zwölf Monate - und
das vielleicht zehn Jahre lang.


Was aber, wenn das Tierheim einen Hund nicht aufnehmen kann, sei es,
weil es vollkommen belegt ist oder weil das Tier zu aggressiv reagiert? Rudi
Kraus: "Das wäre der absolute Alptraum! Wohin mit dem Tier - ich weiß es
nicht". (ifw)

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 24. Apr , 03:45 Uhr


http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=HERMES:20020424:2818144+templa
te=templates/cms_osmm/recherche/lokal/spe/meldung.oft



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