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Holla
Wer einen angeleinten Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden.
Der Besitzer des Tieres ist für Schäden strafrechtlich nicht zu belangen.
Wenn der Hund zuschnappe, sei das dem Halter nicht zuzurechnen.
Der habe seiner Aufsichtsplicht Genüge getan.
(OLG Celle, Az: 22Ss 9/02)
gelesen in Tier Bild spezial.
Grüssle
Claudi+Loulou
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