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Das ist Gesetz: Hunde gehören an die Leine
Landwirtschaftsminister Bartels weist auf Vorschrift zum Schutz der Natur hin
Ostfriesland. Vom 1. April bis zum 15. Juli schreibt das neue niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vor, dass Hunde in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen. Die freie Landschaft umfasst sowohl den Wald als auch die übrige Feldmark. Bei Verstößen drohe eine Geldbuße. Daran erinnert Landwirtschaftsminister Uwe Bartels.
Besonders jetzt, in der Brut- und Setzzeit, reagierten alle Tierarten auf Störungen äußerst empfindlich. Oft würden Hundehalter die Störungen gar nicht bemerken, sagte Bartels, doch alljährlich gingen zum Beispiel zahlreiche Vogelbruten verloren, weil aufgeschreckte Elternvögel Eier oder Jungvögel nicht vor dem Auskühlen schützen konnten. Auch verwaiste Rehkitze und Junghasen könnten qualvoll verhungern, wenn der sonst so brave Hund tollend, bellend oder auch nur schnüffelnd durch Wald und Feld streift. Dadurch werden die Muttertiere vergrämt und so von ihrem Nachwuchs getrennt
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