|
Eine 36-jährige Anwältin hatte gegen die Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Das Richter am Amtsgericht gab ihr Recht..
Freispruch für Hundebesitzerin ohne Leine
--------------------------------------------------------------------------------
Düsseldorf (dto). Eine 36-jährige Anwältin sollte ein Bußgeld in Höhe von 130 Euro bezahlen, weil sie ihren Hund im Stadtgebiet mehrfach von der Leine gelassen hatte. Die Frau hatte Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, verwies auf das Tierschutzgesetz. Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Amtgericht verhandelt. Die Frau bekam Recht.
Nach der Düsseldorfer Straßenordnung und der Landeshundeverordnung liegt der Fall sonnenklar: Innerhalb des Stadtgebiets dürfen Hunde grundsätzlich nicht ohne Leine laufen. Das gilt entsprechend auch für den Labrador-Collie-Mischling der Rechtsanwältin mit Büroadresse in Golzheim. Innerhalb weniger Wochen war sie dreimal aufgefallen, weil sie ihr Tier entgegen allen Vorschriften leinenlos herumtollen ließ.
Im Kampf gegen die verhängten Bußgelder argumentiert sie nämlich, dass der Leinenzwang, soweit er in der Straßenordnung und in der Landeshundeverordnung vorgeschrieben ist, unwirksam sei. Dabei stützt sich die Anwältin im Kampf gegen Landesrecht auf Bundesrecht - und zwar auf das Tierschutzgesetz. Dort immerhin wird Tierhaltern ausdrücklich eine "artgerechte Haltung" ihrer Schützlinge aufgegeben.
Innerhalb des Stadtgebiets aber ständig angeleint bleiben zu müssen, sei für Hunde eben nicht "artgerecht". Im Gegenteil: Wegen der wichtigen Sozialkontakte zu Artgenossen sei es - so die Anwältin weiter - geradezu notwendig, Hunde von der Leine zu lassen. Also folgert die Juristin: Wenn sie die Straßenordnung und die Landeshundeverordnung befolgt, wäre das ein Verstoß gegen die im Tierschutzgesetz vorgeschriebene "artgerechte Haltung". Ein Dilemma, über das Amtsrichter Dirk Kruse nicht ohne fachkundige Beratung urteilen wollte.
Einen ersten Verhandlungversuch hat der als progressiv geltende Amtsrichter deshalb vor rund neun Monaten abgebrochen, hat sich zum Termin am Donnerstag nun drei hochrangige Sachverständige geladen: Dr.Peter Steinbüchel, diensthöchster Veterinär der Stadt, Wolfgang Tolkmitt als Leiter des Ordnungsamts sowie eine Fachtierärztin für Verhaltenskunde von der Uni Kiel sollen dem Richter heute beratend zur Seite stehen.
Das Ergebnis: Die Frau bekam Recht. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob beim Oberlandesgericht einen Antrag zur Zulassung einer Rechtsbeschwerde gestellt werden kann. Sollte der Freispruch rechtskräftig werden, hätte das Konsequenzen für den Leinenzwang in Düsseldorf
|