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Hallöle,
leider kann ich mich nicht mehr erinnern, wer mal danach gefragt hat, ob es denn rechtens sei, dass eine Stadt/ Gemeinde einen generellen Leinenzwang verhängen darf. Nun hab ich endlich das Aktenzeichen des Oberlandgerichts Hamm gefunden. NEIN - ein genereller Leinenzwang darf nicht erlassen werden.
Nachzulesen unter Beschluss des OLG HAmm vom 8.4.2000 5Ss Owi 1225/0
Ihr könnt auch in der neuen Hunderevue (3/2002) auf Seite 18 einen Beitrag dazu finden.
Liebe Grüße GILL
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