am 26.2. Verfassungsänderung im Salzburger Landtag
Ab 26.2. werden im Bundesland SBG Tiere KEINE Sache mehr sein, sondern als Mitgeschöpfe zu achten, die im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schhäden zu schützen sind - so der genaue Wortlaut. Das heißt für die Praxis: Gesetze und Richtersprüche orientieren sich künftig an dem Text. Ein Antrag, der einheitlich von allen 4 Parteien eingebracht wird wird sicher nicht abgelehnt. Ute St.