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06.01.02 -- Andrea Reuter

RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!/Carmen














Hallo, Carmen,

der Fall von Chiquita "spielt" in Österreich, da gelten andere Vorschriften.

Wenn ich jemandem beim Tierquälen entdecken würde, was soll´s, dann begehe ich halt Hausfriedensbruch. Dann aber sorge ich aber dafür, dass dieser Kerl eine empfindliche Strafe wegen Tierquälerei kriegt, auch wenn das Tier ihm gehört.

Zum Glück gibt es inzwischen aufgeschlossene Richter, die einem Nothife zuerkennen, wenn man um Leib und Leben eines Tieres fürchten muss. Ich arbeite nicht nur bei einer Behörde, sondern bin auch ein fleißiger Gucker von Gerichtssendungen. Hundeurteil Richterin Salesch vor ein paar Monaten: Freispruch für einen Mann, der mittels Ohrfeigen eine Hundebesitzerin daran gehindert hatte, im Wald ihren Hund zu (er)schlagen. Anordnung eines Bußgeldverfahrens gegen die Hundebesitzerin wegen Tierquälerei mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro, außerdem Entzug des Hundes.

Wie ich schon erwähnte, bin ich keineswegs militant. Aber meine Mittel und Wege würde ich finden.

Grüßle von Andrea



Thema: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!


 
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